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Förderung
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6
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BEG-Förderung für Erweiterung, Ausbau & Umwidmung

20° GmbH - Energieberatung - Dezente Aufstockung eines Berliner Nachkriegsbaus mit zwei Geschossen in nachhaltiger Holzbauweise, harmonisch integriert in den Bestand.

Energetische Sanierung bei Erweiterung, Ausbau und Umwidmung: Wann gibt es eine Förderung?

Der Gebäudebestand in Deutschland verändert sich stetig: Dachgeschosse werden ausgebaut, Anbauten geschaffen, ehemalige Gewerbeeinheiten zu Wohnraum umgewandelt. Doch wann gelten solche Maßnahmen als Sanierung – und wann als Neubau? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt hier klare Regeln. Wer von attraktiven Förderungen profitieren möchte, sollte genau hinsehen.

Begriffsdefinition:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM ):
unterstützt gezielt Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung oder Heizungstausch.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG):
fördert umfassende energetische Sanierungen, die zu einem Effizienzhaus-Standard führen.

Sanierung oder Neubau? Der entscheidende Unterschied

Ob ein Vorhaben im Rahmen der BEG als Sanierung oder Neubau gilt, hat direkte Auswirkungen auf die Fördermöglichkeiten. Grundsätzlich gilt:

  • Maßnahmen an bestehenden, bereits beheizten Gebäuden gelten als Sanierung und können über die BEG EM (Einzelmaßnahmen) oder die BEG WG (Wohngebäude) gefördert werden.
  • Maßnahmen, die neue, eigenständige Wohneinheiten schaffen, ohne dabei vorher beheizte Flächen miteinzubeziehen, fallen unter Neubau und unterliegen anderen Fördervoraussetzungen.
  • Die Umwidmung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden gilt als Sanierung und ist förderfähig. Unbeheizte Nichtwohngebäude können dagegen nur im Neubau gefördert werden.

Erweiterung, Ausbau, Umwidmung - Was ist wie förderfähig?

1. Erweiterung eines Wohngebäudes

Beispiel: Anbau, Dachaufstockung

✅ Förderfähig als Sanierung, wenn beheizte Flächen miteinbezogen werden.

❌ Nicht als Sanierung förderfähig, wenn eine vollständig neue Wohneinheit entsteht – diese gilt als Neubau.

2. Ausbau eines vormals unbeheizten Bereichs

Beispiel: Dachgeschossausbau

✅ Förderfähig als Sanierung im Rahmen der BEG EM, auch wenn eine neue Wohneinheit entsteht.

❌ Keine Förderung im Rahmen der BEG WG möglich.

3. Umwidmung eines Gebäudes

Beheiztes Nichtwohngebäude → Wohngebäude: Förderung als Sanierung über BEG EM oder BEG WG möglich.

Unbeheiztes Nichtwohngebäude → Wohngebäude: Keine Förderung als Sanierung, sondern nur über Neubauförderung – wenn die entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sind.

4. Besondere Regelung für Denkmäler und schützenswerte Bausubstanz

✅ Wohneinheiten, die durch Ausbau oder Erweiterung in einem Denkmal oder einem besonders erhaltenswerten Gebäude neu entstehen, sind förderfähig – selbst wenn keine vorher beheizten Flächen einbezogen wurden.

❌ Anbauten, die als eigenständige Gebäude gelten oder den Denkmalstatus gefährden, sind nicht förderfähig.

Was bedeutet das für Eigentümer:innen und Hausverwaltungen?

Für Immobilienbesitzer:innen, die ihre Gebäude erweitern oder umbauen möchten, ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Förderprogramme zu wählen. Fehler bei der Einordnung können dazu führen, dass Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden können.

Hier kommt unsere Expertise ins Spiel: Bei 20° analysieren wir Ihre geplante Maßnahme und prüfen, welche Förderungen möglich sind. So stellen wir sicher, dass Sie das Maximum an finanzieller Unterstützung erhalten – unkompliziert und effizient.

Unser Service für Sie

✔ Prüfung Ihres Vorhabens und Förderfähigkeit

✔ Unterstützung bei der Antragstellung für BEG EM oder BEG WG

✔ Fachplanung und Begleitung der Sanierung

Sie planen eine Erweiterung, einen Ausbau oder eine Umwidmung? Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt bestehen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung!

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