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Energieeffizienz
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8
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Energieausweis – Pflicht und Nutzen für Vermieter:innen

Ein Energieausweis für Wohngebäude wird vor einem unscharf dargestellten Ein-/Mehrfamilienhaus gehalten. Der Energieausweis zeigt farbliche Markierungen zur Energieeffizienz des Gebäudes und enthält Informationen über den berechneten Energiebedarf.

Energieausweis – Pflicht und Nutzen für Vermieter:innen

Der Energieausweis spielt eine zentrale Rolle bei der Energiewende und ist für Vermieter:innen unverzichtbar. Er sorgt nicht nur für Transparenz bei der Energieeffizienz von Immobilien, sondern schafft auch Wettbewerbsvorteile und Rechtssicherheit. In diesem Artikel erfahren Sie, warum der Energieausweis wichtig ist, welche Pflichten er mit sich bringt und wie Sie ihn optimal nutzen können.

Die Grundlagen des Energieausweises

Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Es gibt zwei Varianten, die jeweils unterschiedliche Anforderungen erfüllen:

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis bewertet die Effizienz eines Gebäudes anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs der Bewohner:innen. Folgende Informationen sind erforderlich:

  • Energieverbrauchsdaten für Heiz- und ggf. Warmwasser oder andere geeignete Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes der letzten drei Jahre.
  • Angaben über inspektionspflichtige Klimaanlagen und das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion.
  • Detaillierte Angaben zu den Sanierungsständen.
  • Fotos, die die energetischen Eigenschaften des Gebäudes dokumentieren – alternativ ist eine Ortsbegehung durch Expert:innen erforderlich.

Achtung: Auftraggeber:innen sind für die Richtigkeit der gemachten Angaben verantwortlich. Falschangaben können mit Bußgeldern geahndet werden.

Um starke Witterungseinflüsse auszugleichen, werden die Verbrauchsdaten mithilfe von Klimafaktoren "klimabereinigt". Dadurch hat beispielsweise ein kalter Winter keinen negativen Einfluss auf die Bewertung. Wichtig zu beachten ist, dass der Energieverbrauchskennwert stark vom Verhalten der Bewohner:innen abhängt. Ein Wechsel der Bewohner:innen kann daher zu Abweichungen vom angegebenen Wert führen.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes für Beheizung und Warmwasserbereitung. Die Grundlage bilden physikalische Eigenschaften des Hauses, wie:

  • Abmessungen und Wärmedurchlasswiderstand der Gebäudehülle.
  • Anlagentechnik (Heiz- und Lüftungsanlagen sowie erneuerbare Energien).
  • Energetischer Zustand des Gebäudes: Baujahr, Heiztechnik und Dämmstandard.

Achtung: Auch hier sind Auftraggeber:innen für die Richtigkeit der gemachten Angaben verantwortlich. Bei Falschangaben drohen Bußgelder.

Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis fließen beim Bedarfsausweis standardisierte Rahmenbedingungen für Witterung und Nutzerverhalten ein. Neben dem Endenergieverbrauch wird der Primärenergieverbrauch bewertet, der die gesamte Energiebereitstellungskette berücksichtigt. Diese Methode zeigt deutliche Unterschiede zwischen Energieträgern wie Öl, Gas oder Pellets, da die Primärenergiefaktoren variieren.

Der Bedarfsausweis hat zudem den Vorteil, dass das zugrunde liegende 3D-Modell auch für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), einer Heizlastberechnung oder die Planung des hydraulischen Abgleichs verwendet werden kann. Diese Maßnahmen sind förderfähig, wodurch ein Teil der Kosten des Bedarfsausweises indirekt kompensiert werden kann.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Vermieter:innen sind gesetzlich verpflichtet, bei Neuvermietung oder Verkauf einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Aber wann genau ist das Dokument Pflicht?

  • Bei Vermietung oder Verkauf: Bereits in Immobilienanzeigen müssen die wichtigsten Daten des Energieausweises angegeben werden, darunter die Energieeffizienzklasse.
  • Nach Modernisierungen: Wenn energetische Sanierungen durchgeführt wurden, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.
  • Gültigkeit: Ein Energieausweis ist maximal zehn Jahre gültig. Danach ist eine Aktualisierung erforderlich.

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu Bußgeldern führen. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen ernst zu nehmen.

Wie erfolgt die Erstellung eines Energieausweises?

Die Erstellung beginnt mit der Datenerfassung: Alle relevanten Informationen – wie Baujahr, Wärmedämmung und Heizungsart – werden dokumentiert. Ein:e zertifizierte:r Energieberater:in erstellt daraufhin das Dokument.

Die Kosten variieren: Ein Verbrauchsausweis kann von uns schon ab 389 € erstellt werden, während für den Bedarfsausweis Kosten ab 249 € (ggf. zzgl. 225 € für die Erstellung des 3D-Modells) anfallen. Die Investition lohnt sich jedoch, da sie langfristig Transparenz und Rechtssicherheit schafft.

Welche Vorteile bietet der Energieausweis?

Ein Energieausweis bietet Vermieter:innen mehr als nur gesetzliche Erforderlichkeit. Er unterstützt dabei, die Attraktivität der Immobilie zu steigern und potenzielle Sanierungsmaßnahmen zu identifizieren:

  • Rechtssicherheit: Vermieter:innen vermeiden Bußgelder und schaffen Vertrauen bei potenziellen Mieter:innen.
  • Vermarktungsvorteil: Eine gute Energieeffizienzklasse verbessert die Chancen bei der Vermietung.
  • Planungshilfe: Schwachstellen im energetischen Zustand des Gebäudes werden aufgedeckt, was gezielte Verbesserungen ermöglicht.

Ein Beispiel: Eine Immobilie mit einer guten Energieeffizienzklasse wird in der Regel schneller vermietet und erzielt höhere Mietpreise als ein vergleichbares Objekt mit hohem Energieverbrauch.

Fazit

Der Energieausweis ist für Vermieter:innen weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Er schafft Transparenz, unterstützt die Vermarktung und bietet wertvolle Einblicke in die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes. Mit der rechtzeitigen Erstellung und strategischen Nutzung können Vermieter:innen nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllen, sondern auch den Wert ihrer Immobilie nachhaltig steigern.

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