Förderfähige Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung
Förderfähige Einzelmaßnahmen
Ein Leitfaden für Immobilienverwaltende Unternehmen und private Eigentümer:innen
Energetische Sanierungen lohnen sich doppelt: Sie senken den Energieverbrauch und damit die Betriebskosten, während attraktive Förderprogramme finanzielle Unterstützung bieten. Dieser Ratgeber erklärt, welche Einzelmaßnahmen förderfähig sind, wie die Zuschüsse berechnet werden und welche Anforderungen erfüllt sein müssen.
Was sind förderfähige Einzelmaßnahmen?
Einzelmaßnahmen dienen der Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Dazu zählen unter anderem:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dach-, Fassaden- oder Kellerdeckendämmung, Fensteraustausch)
- Maßnahmen an der Anlagentechnik (z. B. Heizungstausch, neue Lüftungsanlagen, Optimierung der Heizungssteuerung)
- Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen)
Diese Maßnahmen können individuell oder als Teil eines umfassenden Sanierungsfahrplans umgesetzt werden.
Höhe der Förderung und Berechnungsgrundlage
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und dem Umfang der Maßnahme. Dabei gelten folgende Grundsätze:
1. Bemessung nach Wohneinheiten:
- Für Maßnahmen, die alle Wohneinheiten eines Gebäudes betreffen (z. B. Fassadensanierung), wird der maximale Förderbetrag auf die Gesamtanzahl der Wohneinheiten berechnet.
- Bei Maßnahmen, die nur einzelne Wohneinheiten betreffen (z. B. Fenstertausch), wird der Förderbetrag anteilig für die betroffenen Einheiten berechnet.
2. Fördersätze für Einzelmaßnahmen:
- Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für die jeweilige Einzelmaßnahme (einschließlich der erforderlichen Umfeldmaßnahmen) insgesamt entstandenen förderfähigen Ausgaben. Im Einzelnen gelten die nachfolgend genannten Prozentsätze mit einer Obergrenze von 70 Prozent.
3. Maximale förderfähige Ausgaben:
- Für Maßnahmen an der thermischen Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung)und zur Heizungsoptimierung
- 30.000 € bzw. 60.000 € pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird
- für Anlagen zu Wärmeerzeugung:
- Erste Wohneinheit: 30.000 €
- Zweite bis sechste Wohneinheit: 15.000 € pro Einheit
- Ab der siebten Wohneinheit: 8.000 € pro Einheit
Zusätzliche Förder-Boni
- iSFP-Bonus: Maßnahmen, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind, erhalten einen Zuschuss von 5 % zusätzlich.
- Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € erhalten 30 % Zuschuss für ausgewählte Maßnahmen.
- Effizienz-Bonus für Wärmepumpen: Für Wärmepumpen wird ein zusätzlicher Bonus von 5% gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
- Klimageschwindigkeits-BonusDer Bonus von bis 20% wird selbstnutzenden Eigentümer:innen beim Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gewährt.
- Fachplanung und Baubegleitung: Bis zu 50 % der Kosten für energetische Fachplanungen und Baubegleitungen sind förderfähig.
Wichtige Anforderungen
- Professionelle Umsetzung: Förderfähige Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen sind nur für Materialkosten förderfähig, wenn ein Energieeffizienz-Experte die korrekte Durchführung bestätigt.
- Nachweis der Ausgaben: Förderanträge erfordern eine vollständige Dokumentation der Kosten.
- Zeitfenster: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Maßnahmen im Rahmen eines iSFP sind bis zu 15 Jahre nach Erstellung des Plans förderfähig.
So beantragen Sie die Förderung
- Energieberatung: Starten Sie mit einer Energieberatung, um den energetischen Zustand des Gebäudes bewerten und sinnvolle förderfähige Maßnahmen identifizieren zu lassen.
- Förderantrag stellen: Der Antrag muss rechtzeitig von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten eingereicht werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
- Durchführung und Nachweis: Noch vor der Genehmigung können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Nach Fertigstellung müssen die Nachweise eingereicht werden.
- Auszahlung: Nach Prüfung durch das BAFA wird Ihnen Ihr Förderzuschuss ausgezahlt.
Fazit
Förderfähige Einzelmaßnahmen bieten eine hervorragende Gelegenheit, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu steigern und dabei erhebliche Zuschüsse zu erhalten. Ob Hausverwaltungen, Immobiliengesellschaften oder private Eigentümer:innen – mit der richtigen Planung und professioneller Unterstützung lassen sich die Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen.
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