Umfeldmaßnahmen: Bedeutung, Förderung und Vorteile im Überblick
Umfeldmaßnahmen bei der energetischen Sanierung: Welche Kosten förderfähig sind
Wer eine energetische Sanierung plant, denkt meist zuerst an neue Heizsysteme, Dämmmaßnahmen oder moderne Fenster. Doch oft fallen zusätzliche Arbeiten an, um die eigentliche Sanierungsmaßnahme fachgerecht umsetzen zu können – sogenannte Umfeldmaßnahmen. Die gute Nachricht: Viele dieser Nebenkosten sind im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Doch was genau zählt dazu, und wo gibt es Einschränkungen?
Was sind Umfeldmaßnahmen?
Umfeldmaßnahmen umfassen vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten, die unmittelbar mit einer förderfähigen Sanierungsmaßnahme zusammenhängen. Ohne diese Begleitmaßnahmen wäre eine energetische Modernisierung oft nicht umsetzbar oder nicht so effizient, wie sie sein sollte.
Beispielsweise:
- Eine Fassadendämmung erfordert ein Gerüst – dessen Aufbau zählt als Umfeldmaßnahme.
- Beim Austausch einer Heizungsanlage müssen alte Rohre entfernt und entsorgt werden – auch das kann gefördert werden.
- Nach der Sanierung müssen Innenräume wiederhergestellt werden – Bodenbeläge oder Malerarbeiten können in vielen Fällen berücksichtigt werden.
Mit der Förderung dieser zusätzlichen Arbeiten reduziert sich der finanzielle Aufwand für Immobilienverwaltungen, Eigentümer:innen und Vermieter:innen erheblich.
Welche Umfeldmaßnahmen sind förderfähig?
1. Baustelleneinrichtung & Schutzmaßnahmen
Eine energetische Sanierung erfordert eine gut abgesicherte Baustelle. Förderfähig sind unter anderem:
✅ Schilder, Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen für Verkehrsflächen
✅ Baustelleneinrichtung (z. B. Baucontainer, Absperrzäune)
2. Gerüst- und Rüstarbeiten
Damit Handwerker:innen sicher arbeiten können, sind oft aufwendige Gerüstsysteme nötig:
✅ Gerüstbau & Schutznetze
✅ Fußgängerschutztunnel
✅ Bauaufzüge für Materialtransport
3. Baustoffuntersuchungen & Voruntersuchungen
Vor einer Sanierung müssen Gebäudehülle und Baustoffe geprüft werden, um Risiken (z. B. Schadstoffe) frühzeitig zu erkennen:
✅ Untersuchung von Baumaterialien
✅ Bautechnische Analysen der Gebäudestruktur
4. Deinstallation & Entsorgung
Die Entsorgung alter Anlagen oder Baumaterialien kann kostenintensiv sein – viele dieser Arbeiten sind jedoch förderfähig:
✅ Ausbau und Entsorgung alter Heizungen, Dämmstoffe oder Fenster
✅ Fachgerechte Entsorgung von schadstoffbelasteten Baustoffen
5. Wiederherstellungsarbeiten
Nach einer Sanierung müssen Wände, Böden oder Decken oft neu gestaltet werden. Förderfähig sind:
✅ Erneuerung von Wand-, Decken- und Bodenbelägen (Tapeten, Fliesen, Parkett, Teppich)
✅ Malerarbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Wohnkomforts
6. Planungs- & Verwaltungskosten
Die Förderung berücksichtigt auch Planungs- und Verwaltungsaufwände, sofern sie sich auf die Sanierungsmaßnahme beziehen:
✅ Baunebenkosten für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), z. B. für Beschlussfassungen
✅ Planungskosten für Fachleute, sofern diese nicht bereits anderweitig durch BEG-Mittel gefördert werden
Welche Kosten sind NICHT förderfähig?
Nicht alle Arbeiten rund um eine Sanierung sind förderfähig. Nicht bezuschusst werden beispielsweise:
❌ Erschließungs- oder Grundstücksarbeiten (z. B. Wegebau, Gartenanlagen)
❌ Maßnahmen an Außenanlagen und Freiflächen
❌ Vorbereitungen für nicht förderfähige Anlagen (z. B. neue Gasheizung)
❌ Planungskosten für Außenanlagen oder EEG-geförderte PV-Anlagen
❌ Sanierungen von unbeheizten Räumen oder Gebäudeteilen
Warum sich eine Förderung lohnt
Viele Eigentümer:innen und Verwaltungen unterschätzen die Nebenkosten einer Sanierung. Dabei können diese schnell mehrere Tausend Euro betragen. Die BEG-Förderung trägt dazu bei, diese Kosten erheblich zu reduzieren – und macht so umfassendere Sanierungsmaßnahmen finanziell attraktiver.
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